Haftungsrichtlinie
Indem Sie buchen, spielen oder sich sonstwie auf den Golfplätzen (Severiano Ballesteros und Jack Nicklaus) oder Einrichtungen (den "Einrichtungen") des Golf Clubs-Crans-Sur-Sierre (dem "Golf Club") aufhalten, erkennen Sie (die "Teilnehmer", "Sie", "Ihr") die folgenden Bedingungen an und stimmen diesen zu:
- Risiken: Sie erkennen die mit dem Golfspiel verbundenen Risiken an und akzeptieren diese, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Risiken von Verletzungen durch Golfbälle, natürliche oder künstliche Hindernisse, widrige Wetterbedingungen usw., sowie die Risiken von Verletzungen oder anderen Sachschäden, die möglicherweise auf irgendeine Weise in den Einrichtungen anderen zugefügt werden. Sie stimmen zu, diese Risiken während Ihrer Teilnahme oder Anwesenheit in den Einrichtungen vollständig zu übernehmen.
- Haftung der Teilnehmer: Durch die Nutzung der Einrichtungen stimmen Sie zu, die volle Verantwortung für Ihre Handlungen in oder im Zusammenhang mit den Einrichtungen zu übernehmen, sei es gegenüber anderen Teilnehmern, dem Golf Club oder Dritten. Im Falle einer Beschädigung des Eigentums des Golf Clubs müssen Sie den Golf Club unverzüglich informieren und bei der Feststellung der Fakten und der Reparatur von Schäden vollständig mitarbeiten.
- Haftung des Golf Clubs: Vorbehaltlich der Haftung, die aus vorsätzlichen Handlungen des Golf Clubs, seiner groben Fahrlässigkeit oder Handlungen, die vom Golf Club begangen wurden und zu körperlichen Verletzungen von Personen führen, entsteht, lehnt der Golf Club jede Haftung im Zusammenhang mit den Einrichtungen ab und schließt diese aus. Darüber hinaus schließt der Golf Club jede Haftung aus, die aus den Handlungen seiner Hilfspersonen im Sinne von Art. 101 Abs. 2 des Schweizerischen Obligationenrechts entsteht.
- Vorsicht und Anweisungen: Die Teilnehmer erkennen hiermit an und bestätigen, dass sie alle Anweisungen und Regeln zur Sicherheit und Angemessenheit gelesen haben und diesen zustimmen, die vom Golf Club auf seiner Website oder auf andere Weise mitgeteilt wurden. Der Golf Club empfiehlt allen Teilnehmern, vor der Interaktion mit den Einrichtungen eine persönliche Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Im Falle eines Konflikts zwischen der französischen Version dieses Dokuments und seiner englischen Version hat die französische Version Vorrang.